Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Schwimmkursen / Babyschwimmen.
Füllen Sie bitte die Anmeldung gut leserlich aus. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder dem Abschluss einer Kursbuchung auf dieser Seite werden die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen anerkannt.
Schicken Sie den Anmeldebogen per Post (Postanschrift unten) an die Schwimmschule zurück.
Eine pünktliche Erscheinung zu den Terminen ist Pflicht. Sollte eine Teilnahme krankheitsbedingt nicht möglich sein, geben Sie bitte rechtzeitig bescheid (Kontaktdaten
unten).
Die Kursgebühren müssen spätestens 7 Tage nach Erhalt der Anmeldung überwiesen werden (Bankverbindung unten). Die Schwimmschule behält sich bei verspäteter Zahlung vor, die Anmeldung
zu stornieren.
Die Anmeldung ist verbindlich. Die Schwimmschule erstattet keine Kursgebühren bei Abbruch oder Krankheit. Ersatztermine werden bei versäumten Stunden nicht angeboten. Ausnahme:
Bei schwerwiegenden Erkrankungen (z.B. Operation, Knochenbrüche usw.) können bei Vorlage eines ärztlichen Attests versäumte Stunden nach Absprache nachgeholt werden.
Eltern haben ihr Kind darauf hinzuweisen, dass es sich ohne Absprache mit der Schwimmlehrerin nicht von der Schwimmgruppe entfernen darf.
Die Haus- und Badeordnung im Schwimmbad ist zu beachten.
Das Betreten des Nassbereiches (Duschen, Toiletten, Schwimmhalle) ist nur mit Badeschuhen oder barfuß gestattet.
Das Essen in der Schwimmhalle und im Nassbereich ist verboten.
Die Eintrittskosten für die Bäder Höchstädt und Weisingen sind bereits in den Kursgebühren enthalten. Im öffentlichen Bad Lauingen müssen die Eintrittskosten bitte vor Ort bezahlt
werden.
Bei Kindern beginnt die Aufsichtspflicht mit der Abgabe der Kinder an die Schwimmlehrerin und endet mit der Abgabe der Kinder zurück an die Eltern. Während dem umziehen und duschen liegt
die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
Das Filmen und Fotografieren in der Schwimmhalle ist nur mit Absprache mit Schwimmlehrerin und allen Kursteilnehmern gestattet.
Für Diebstahl und Sachbeschädigung während des Kurses oder danach übernimmt die Schwimmschule keine Haftung. Bei grob fahrlässigen Beschädigungen muss der Verursacher die Kosten
tragen.